Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden nach Maßgabe des BauGB (Baugesetzbuch), derzeit gültig in der zuletzt am 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1950) geänderten Fassung, vorzubereiten und zu leiten.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Weitere Informationen und Referenzen zu:
  Flächennutzungsplanung
  Bebauungsplanung