Bauleitplanung

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten ist die Bauleitplanung. Nach § 1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Dies umfasst insbesondere die Bearbeitung von Flächennutzungsplänen (vorbereitende Bauleitpläne) und Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne). Der Ablauf der Bauleitplanung bzw. des Verfahrens variiert je nach Projekt. Das Verfahren der Bauleitplanung ist im BauGB geregelt und durchläuft verschiedene Verfahrensstufen und Beteiligungen der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange. Zu den Beteiligungen gehören u.a. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder die öffentliche Auslegung. 

Insbesondere im Bereich für großflächige Einzelhandelsansiedlungen, Wohnbaulandentwicklung, Gewerbegebiete oder auch Fremdenverkehrsprojekte arbeiten wir nicht nur für öffentliche Auftraggeber, sondern häufig auch für Projektentwickler oder Investoren. Die agstaUMWELT GmbH hat bereits eine Vielzahl an Projekten im Bereich der Bauleitplanung im Saarland durchgeführt.

Wir erarbeiten für alle Bauleitplanungen die erforderlichen Planunterlagen, einschließlich Begründung, saP, Umweltbericht, etc. Ebenfalls führen wir, sofern gewünscht, auch die jeweiligen Beteiligungsverfahren für die Kommunen durch. Hierzu zählt auch die Erarbeitung der entsprechenden Beschlussvorlagen, Abwägungsvorschläge und Bekanntmachungstexte.

 

Zu unseren Leistungen und Erfahrungen diesbezüglich gehören:


Bebauungsplan für einen Campus der
Universität des Saarlandes (Ausschntitt)

Flächennutzungspläne

Bebauungspläne

Innen-/Außenbereichssatzungen

  • Neuaufstellungen und Fortschreibungen
  • Teiländerungen
  • Sachlicher Teilflächennutzungsplan (z.B. für Windenergie)

 

  • Angebotsbebauungspläne
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne (einschl. Vorhaben- und Erschließungspläne)
  • Teiländerungen
  • Verschiedene Verfahren nach §§ 13 und 13a BauGB
  • Klarstellungssatzung
  • Entwicklungssatzung
  • Ergänzungssatzung
  • Außenbereichssatzung

 

Dabei können wir u.a. folgende Referenzen vorweisen.

Kontaktieren Sie gerne unser Team bei Rückfragen zu diesem Thema.