08 Mai Bebauungsplan „Industriepark Zunderbaum“
Standort
Kreisstadt Homburg
Stadtteil Erbach-Reiskirchen
Gemeinde Kirkel
Ortsteil Altstadt
Größe
ca. 95 ha
Leistungen
- Bebauungsplan; Leistungsphasen (1–3)
- Umweltbericht (§2a BauGB)
- Teiländerung des Flächennutzungsplans (Leistungsphasen 1-3)
- Städtebauliche Entwürfe und Rahmenplanung
- Unterstützung und Begleitung der Verfahrensdurchführung
- Kartierung / Erfassung von Fauna u. Flora
- saP – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (§44 Abs. 5 BNatSchG)
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Antrag auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet
- Freianlagenplanungen (Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen)
Kurzbeschreibung
Aufgrund eines Mangels an großflächigen Industrieflächen, hat die Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH, Saarbrücken, (SBB) im Jahr 2007 eine landesweite Untersuchung mit dem Ziel durchgeführt, großflächige, überörtlich bedeutsame Flächen zu finden, die für eine industrielle Nutzung in Frage kommen. Als einer von 6 geeigneten Arealen wurde der Standort Zunderbaum ermittelt, bei dem es sich in großen Teilen um eine Konversionsfläche handelt. Bis zur Aufgabe der Nutzung wurden die Fläche als Depot der Bundeswehr genutzt.
Ziesetzung des Bebauungsplans war es eine der verbleibenden Potentialflächen, die für eine industrielle Nutzung und
großflächige gewerbliche Nutzungen in Frage kommen, planungsrechltich vorzubereiten, um das Saarland im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken.
Der Standort „Zunderbaum“ in der Sitzung des Ministerrates vom 03.07.2007 als ein für die industrielle Erschließung in besonderer Weise geeignetes Gebiet der ersten Priorität eingestuft (sog. Masterplanstandort) wurde. Der Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt legt für den nun überplanten Bereich ein Gewerbliches Vorranggebiet (VG) fest. Dieses erstreckt sich sowohl auf das Gebiet der Gemeinde Kirkel, wie auch auf das der Kreisstadt Homburg. Aus diesem Grund wurden die beiden Teilbereiche des Plangebietes, die aneinander grenzen, parallel und in gegenseitiger Abstimmung von beiden Kommunen überplant.
