Bebauungsplan „An der Geißwies“

Standort

Stadt Friedrichsthal

Größe

2,4 ha

Leistungen

  • Bebauungsplan; Leistungsphasen (1–3)
  • Unterstützung und Begleitung der Verfahrensdurchführung

Kurzbeschreibung

Der Stadtrat der Stadt Friedrichsthal hat mit Beschluss vom 29.05.2013 den Bebauungsplan Nr. 206 – „An der Geißwies“ als Satzung beschlossen. Die Zielsetzung des
Bebauungsplans lag in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauflächenentwicklung. Seitdem wurde bereits auf der Fläche ein erster Bauabschnitt (1. BA) erschlossen und ein Großteil der Grundstücke vermarktet. Auf Grund der Nähe des Plangebiets zur Bundesautobahn A8 im Süd-Osten bestand ein wesentlicher Aspekt im Schallschutz. Zu diesem Zweck wurde an der süd-östlichen Grenze des Geltungsbereichs eine Fläche für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmschutz) festgesetzt.

Im Zuge einer Bebauungsplanänderung und -erweiterung sollte auch eine östlich angrenzende ehemalige SaarForst-Fläche überplant werden, welche zwischen der
östlichen Geltungsbereichsgrenze und der angrenzenden Bundesautobahn A8 liegt. Zudem sollte der notwendige aktive Schallschutz neu geplant und damit näher an die Lärmquelle verschoben werden. Durch die Neuplanung bot sich die Gelegenheit, die optische und die städtebauliche Wirkung der Schallschutzmaßnahme zu verbessern.