Bebauungsplan „Bolzplatz Fürstenhausen“

Auftraggeber
Mittelstadt Völklingen
Neues Rathaus
66333 Völklingen

Bearbeitungszeitraum
11/2016 – 04/2017

Leistungen
Bebauungsplan im regulären Verfahren
Umweltbericht (nach § 2a BauGB)

Größe
0,25 ha

Ziele und Anlass der Planung
Der bestehende Bolzplatz soll aus Gründen des Lärmschutzes um ca. 70 Meter verlegt werden. Ziel der Planung ist es, einen rechtlich gesicherten Bolzplatz für Kinder zu schaffen, die im angrenzenden Wohngebiet aufwachsen. Des Weiteren wird die Zuwegung zur Anlage geschaffen sowie ein Lärmschutzwall zum Schutz angrenzender Anwohner.

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