Bebauungsplan „Am Bommersbacher Hof“

Standort
Gemeinde Bous
Landkreis Saarlouis

Größe
0,6 ha

Leistungen
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (nach § 13a BauGB)
saP – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (nach § 44 Abs. 5 BNatSchG)
Verfahrensdurchführung

Kurzbeschreibung
Anlass der Planung war die planungsrechtliche Vorbereitung eines Gewerbegebietes zur Errichtung eines Karosserie- und Lackierbetriebes. Die Bauleitplanung hat gem. § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Im Sinne eines sogenannten „Angebotsbebauungsplans“ berücksichtigt die Planung daher durch entsprechende Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung, auch die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Areals.

Um die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Hinblick auf eine nahgelegene Wohnbebauung zu berücksichtigen, wurde ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Dies äußerte sich in einer stärkeren restriktiven Konkretisierung der zulässigen Nutzungen. Naturschutzrechtlich war insbesondere der Umgang mit dem angrenzenden Bommersbach relevant. Um den Fortbestand des Retentionsraumes zu gewährleisten, wurde daher eine Maßnahmenfläche festgesetzt, welche die Entwicklung einer Nasswiese vorsah. 

 

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