Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Nahequelle“

Auftraggeber
Gemeinde Nohfelden
An der Burg
66625 Nohfelden

Bearbeitungszeitraum
05/2017 – 01/2019

Leistungen 
Änderung des Bebauungsplans (nach § 13 BauGB)
saP – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (nach § 44 Abs. 5 BNatSchG)

Größe
5 ha

Ziele und Anlass der Planung

Ziel der Änderung des seit 1976 rechtskräftigen Bebauungsplanes ist es, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen zur Bestandssicherung und Entwicklung des Naherholungsgebiets rund um die Nahequelle zu schaffen.

Aufgrund einer aktuellen Detailplanung für den Kernbereich der Fläche ist es notwendig den Bebauungsplan in diesem Bereich zu ändern. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Die wesentlichen Teile des Bebauungsplans bleiben weitgehend erhalten und werden entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans unangetastet übernommen.

Im Geltungsbereich liegt die Nahequelle, welche in ihrem Verlauf und in ihrer natürlichen Funktion nicht beeinträchtigt wird. Auch bleibt die Aussage des Bebauungsplanes dieselbe wie die des bestehenden Plans. Daher kann die Änderung und Anpassung an die aktuelle Objektplanung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

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