Bebauungsplan „Wohnen am Anger“

Auftraggeber
Landeshauptstadt Saarbrücken
66111 Saarbrücken

Bearbeitungszeitraum
01/2018 – 10/2019

Leistungen
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Größe
1,1 ha

Ziele und Anlass der Planung
Es handelt sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um eine Änderung eines bestehenden Bebauungsplans aus dem Jahr 1979, der an die aktuelle Rechtslage angepasst werden muss. Bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan wurden Wohnbauflächen festgesetzt.

Für das Plangebiet wurde im Vorfeld eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt, deren Siegerentwurf als Basis für den vorliegenden Bebauungsplan dient. Es ist beabsichtigt, Mehrfamilienhäuser zu bauen. Dazu sind die Festsetzungen entsprechend zu modifizieren. Daneben soll eine Kindertagesstätte entstehen, die direkt an die Wohnbaufläche angrenzen und den steigenden Bedarf an Krippenplätzen abdecken soll.

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